Heute wurde bekannt, dass das SPD-geführte Nordrhein-Westfälische Innenministerium die Annahme des umstrittenen Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft mit einem zweifelhaften Vermerk durchzudrücken versucht hat. In dem Vermerk wird die Gefahr heraufbeschworen, dass bei „Islamisten und anderen Terroristen […] ebenso wie bei Kinderpornographie“ keine Internetaufklärung mehr möglich wäre. [1] Dazu erklärt Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei und Mitinitiator der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Datengesetz:

»Der alarmistische Vermerk des Innenministeriums gegenüber der Politik im Vorfeld der entscheidenden Abstimmung war in mehrfacher Hinsicht falsch. [2] Ich befürchte, mit gezielter Fehlinformation ist die Berliner SPD gefügig gemacht worden, die als ›Zünglein an der Waage‹ ursprünglich beabsichtigt hatte, das Gesetz zur Datenauskunft im Vermittlungsausschuss nachbessern zu lassen. [3]

So wie das Gesetz jetzt formuliert ist, ist es klar verfassungswidrig. [4] Ich rufe alle Bürger auf, an der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den Staatszugriff auf Internetkennungen und Passwörter teilzunehmen, die unsere politische Geschäftsführerin Katharina Nocun und ich einreichen werden! [5]

Wir PIRATEN werden im Landtag von Nordrhein-Westfalen klären, wer für diese Falschinformation verantwortlich ist. [6] Diese Täuschung politisch Verantwortlicher muss Konsequenzen haben!«

Quellen:
[1] Der Vermerk bei Netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2013/wie-fur-die-bestandsdatenauskunft-getrickst-wurde/
[2] Analyse des Vermerks: http://bestandsdatenauskunft.de/?p=299
[3] Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat: http://bestandsdatenauskunft.de/?p=280
[4] Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Zusammenfassung
[5] Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz: https://stopp-bda.de/
[6] „Innenminister terrorisiert Bundesrat“: https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/05/innenminister-terrorisiert-bundesrat/

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