P R E S S E M I T T E I L U N G
der Piratenpartei Schleswig-Holstein
Kiel, den 24.02.1012

Zu dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Telekommunikationsdatenzugriff erklärt der Beschwerdeführer und Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein Patrick Breyer:

„Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Telekommunikationsgesetz zur Ruine rot-grünen Überwachungswahns geworden. Die Bundesjustizministerin muss jetzt klarstellen, dass Internetnutzer künftig nur noch nur mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben identifiziert werden dürfen. Ihr Vorhaben zur verdachtslosen Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen.

Ein Durchbruch ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht PINs und Passwörter, etwa zu E-Mail-Konten, endlich vor staatlichem Zugriff ohne jede richterliche Genehmigung schützt. Wenn sich der Staat Zugriffscodes aushändigen lässt, ist unkontrollierten Zugriffen auf E-Mails und Sprachnachrichten Tür und Tor geöffnet. Einen direkten staatlichen Zugriff auf E-Mails und Mailboxen darf es deshalb nicht geben.

Soweit das Bundesverfassungsgericht den allgemeinen Identifizierungszwang für Mobilfunkkarten (Prepaidkarten) unbeanstandet gelassen hat, werde ich voraussichtlich Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Es ist grob unverhältnismäßig, sämtliche Telekommunikationskunden ohne jeden Anlass zu identifizieren, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur ‚Missbrauchsbekämpfung‘ einmal nützlich sein könnte. Unsere Gesellschaft braucht anonyme Telekommunikation, damit jeder Mensch ohne Furcht vor Nachteilen telefonische Beratung oder Hilfe in Anspruch nehmen, Straftaten anzeigen und die Presse von Missständen in Kenntnis setzen kann.“

Der Beschwerdeführer Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein (Listenplatz 4). Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Im Januar 2012 hat er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik“ erhoben. [1]

Nähere Informationen zu der Verfassungsbeschwerde finden sich auf der Homepage von Patrick Breyer [2]

[1] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/528/79/lang,de/
[2] http://www.patrick-breyer.de/?p=159