Die Piratenpartei hatte alle Bürger dazu aufgerufen, die ePetition gegen die GEMA-Vermutung des Bürgers David Henninger beim Deutschen Bundestag zu unterzeichnen. Durch die derzeit praktizierte Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von GEMA-Gebühren befreit zu sein.

Der Bundesbeauftragte für das Urheberrecht der Piratenpartei, Bruno Kramm, führt dazu aus:

»Wir sind sehr glücklich darüber, dass es diese für die Vielfalt der Kultur so wichtige Petition über das Quorum geschafft hat. Die GEMA-Vermutung führt heute ständig zu einer unfairen Bereicherung der GEMA an Werken, die gar nicht von ihr vertreten werden.

Die GEMA-Vermutung muss endlich aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gestrichen werden. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Vermutung der Rechtswahrnehmung durch die GEMA in der bisherigen Form für den diversifizierten Musikmarkt von heute nicht mehr statthaft ist. Die Umkehr der Beweislast durch die GEMA-Vermutung führt zu einer ungerechtfertigten Aneignung von Lizenzbeträgen, die der GEMA gar nicht zustehen. Dabei handelt es sich streng urheberrechtlich betrachtet sogar um eine Verletzung des Urheberrechtes.

Kein DJ kann die bürgerlichen Namen der Songschreiber aller aufgeführten Titel kennen. Darauf setzt die GEMA und kassiert bei unzähligen Veranstaltungen Gebühren für GEMA-freies Repertoire. Die GEMA akzeptiert dabei keine Pseudonyme und schreckt nicht einmal vor der Aufdeckung der Anonymität von im Ausland verfolgten Künstlern zurück.«

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland