Am Mittwoch hat die Landeswahlleiterin die Beschwerde der Dortmunder Piraten gegen die Nichtzulassung zur wiederholten Kommunalwahl abgelehnt. Damit bleibt den Piraten nur noch der Klageweg.

„Wir haben umgehend nach der Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben“, so der Dortmunder Landtagsabgeordnete Torsten Sommer. „Ich habe zwar mit der Entscheidung gerechnet, bin aber trotzdem etwas enttäuscht. Wenn ein Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist, muss man als Wahlleiterin auch mal über den eigenen Schatten springen.“

Das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat keine aufschiebende Wirkung, so dass das Dortmunder Wahlamt nun die Wahlbenachrichtigungen verschicken kann.

Wie die Dortmunder Piraten mit dem Urteil umgehen, werden sie auf ihrem nächsten Kreisparteitag am 5. August diskutieren.

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