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Pressemitteilung der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen: Verfassungswidriger Bundestrojaner – Piraten NRW fordern sofortigen Stopp des Einsatzes

Pressemitteilung der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen: Verfassungswidriger Bundestrojaner – Piraten NRW fordern sofortigen Stopp des Einsatzes

Düsseldorf, 09.10.2011

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Analyse des „Bundestrojaners” veröffentlicht. In dieser Analyse wird deutlich, dass die Überwachungssoftware unter anderem zusätzliche Schadprogramme nachladen und installieren kann. Für die Übertragung von Daten der ausgespähten Rechner werden auch Server in den USA genutzt. Außerdem geht seine Funktionalität weit über die Grenzen hinaus, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinerzeit für Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vorgegeben hat.

Die Software weist darüber hinaus gravierende Sicherheitslücken auf, die es Dritten auf einfache Weise ermöglichen, in Computer einzudringen, auf denen der „Bundestrojaner“ installiert ist. Dieser kann zudem Dateien jeder Art nachladen. Dem BKA wie auch Dritten wäre es somit möglich, über Nutzung von Webcam und Mikrofon private Wohnräume zu überwachen oder sogar durch Manipulation von Daten auf den Zielcomputern Beweise zu fälschen.

„Die vom CCC aufgedeckte Verschleierung der Fähigkeiten des Trojaners deuten auf einen vorsätzlichen Verfassungsbruch hin. So kurz nach dem Abhörskandal in Sachsen wird hier das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig zerstört und die Autorität des Bundesverfassungsgerichts untergraben”, äußerte Michele Marching, der Landesvorsitzende der Piraten NRW. „Ebenso erschreckend ist das amateurhafte Vorgehen der Ermittlungsbehörden, sollte es sich bei der vom CCC aufgedeckten Schadsoftware tatsächlich um ein staatliches Überwachungs-Tool handeln.”

Die Piraten in NRW fordern, den Sachverhalt im Rahmen einer parlamentarischen Untersuchung unverzüglich und öffentlich aufzuklären, den Einsatz des „Bundestrojaners“ aufgrund der verfassungswidrigen Funktionen außerdem sofort zu stoppen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Presseteam NRW

“Bundestrojaner”: Gezielter Angriff auf das Grundgesetz – Innenminister Friedrich und BKA-Chef Ziercke untragbar

Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland
08.10.2011 – 23:45

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Analyse des “Bundestrojaners” veröffentlicht. In dieser Analyse wird deutlich, dass der Bundestrojaner unter anderem zusätzliche Schadprogramme nachladen und installieren kann sowie massive Sicherheitslücken enthält. Für die Überwachung werden auch Server in den USA genutzt. Außerdem geht seine Funktionalität weit über die Grenzen hinaus, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinerzeit vorgegeben hat.

»Das Bundeskriminalamt (BKA) bewegt sich damit klar außerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen«, macht Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschlands, deutlich. »Statt den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen, wurden offensichtlich durch den Trojaner zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, mit denen weitere, auch unbefugte Personen, Zugriff auf diese Bereiche bekommen können. Der Staat sollte seine Bürger schützen und sie nicht durch Inkompetenz oder gar vorsätzlich weiteren Sicherheitsrisiken aussetzen.«

»Fest steht, dass es Kriminellen mit einfachen Mitteln möglich ist, neue Inhalte einzufügen. Computer können damit von Dritten übernommen und für illegale Zwecke genutzt werden. Wir stellen die Verwertbarkeit der gewonnen Daten in Frage«, fügt Bernd Schlömer, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschlands, hinzu. »Die Piratenpartei erwartet, dass alle Verantwortlichen beim BKA sowie beim Bundesministerium des Inneren öffentlich Stellung nehmen. Im Falle eines nachweislich fahrlässigen Verhaltens sollten personelle Konsequenzen folgen. Dieses schließt explizit auch die Amtsleitung des BKA, Herrn Präsidenten Jörg Ziercke, sowie den verantwortlichen Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich mit ein.«

»Auch der Kontrollausschuss des Bundestages sollte nunmehr der Öffentlichkeit erklären können, inwieweit er über diese Vorgänge informiert war«, ergänzt Schlömer. »Nur ein öffentlich tagender parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aus unserer Sicht in der Lage, diesen Vorfall restlos aufzuklären. Da der Bundestag bisher in seiner präventiven Funktion wenig Wirkung gezeigt hat, raten wir zudem dazu, externe Experten aktiv in die Arbeit eines Untersuchungsausschusses einzubinden.«

»Der Einsatz des Bundestrojaners muss sofort gestoppt werden. Das BKA-Gesetz und die fachbezogene Arbeits- und Organisationstruktur des BKA in diesem Aufgabenfeld sind genau zu überprüfen«, fordert Nerz weiter. »In jedem Fall ist eine dauerhafte und unabhängige Überwachung des BKAs notwendig.«